Sonntag, den 14. Februar 2010 um 14:39 Uhr | Geschrieben von: Michael Skule Langbehn | |
Mit der Patientenverfügung weist der Patient seinen Bevollmächtigten, Betreuer und Arzt an, bestimmte medizinische Behandlungen vorzunehmen oder zu unterlassen.
Wer die letzten Entscheidungen am Lebensende trifft, wird allerdings nicht durch die Patientenverfügung, sondern durch einen in einer Vorsorgevollmacht eingesetzten Bevollmächtigten oder den gerichtlich befugten Betreuer bestimmt.
Donnerstag, den 11. Februar 2010 um 19:50 Uhr | Geschrieben von: Michael Skule Langbehn | |
Die Patientenverfügung richtet sich direkt an den behandelnden Arzt. In der Verfügung legen Sie vorsorglich Ihren eigenen Willen bezugnehmend medizinischer Behandlungen fest.
Sie tritt im Fall der Entscheidungsunfähigkeit in Kraft.
Sonntag, den 14. Februar 2010 um 15:42 Uhr | Geschrieben von: Michael Skule Langbehn | |
Das Bundesjustizministerium zu der Frage, wann Patientenverfügungen verbindlich sind:
„Wenn in einer Patientenverfügung Festlegungen für ärztliche Maßnahmen in bestimmten Situationen enthalten sind, sind diese verbindlich, wenn durch diese Festlegungen ihr Wille für eine konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann.
Die Ärztin oder der Arzt muss eine derart verbindliche Patientenverfügung beachten. Die Missachtung des Patientenwillens kann als Körperverletzung strafbar sein.
Betreuer - Arzt Konfliktfall bei Patientenverfügung
Sonntag, den 14. Februar 2010 um 16:03 Uhr | Geschrieben von: Michael Skule Langbehn | |
Falls Betreuer und Arzt nicht übereinstimmen, kann das Vormundschaftsgericht entscheiden.
Im vorigen Beitrag zitierten Beschluss des BGH XII ZR 2/03 vom 17. März 2003 hatte der Betreuer nicht der vom Arzt vorgesehenen lebenserhaltenden künstlichen Ernährung zugestimmt, sondern wollte den Patienten vielmehr mit nur leidlindernder Medikation und Gabe von Wasser sterben lassen.