Was ist eine Bankvollmacht?
Mit einer Bankvollmacht kann eine bevollmächtigte Person im Namen des Kontoinhabers, Bankgeschäfte vornehmen, die mit der Konto- und Depotführung direkt zu tun haben.
Der Bevollmächtigte darf über das Guthaben verfügen, Aktien und Wertpapiere etc. kaufen.
Er darf auch das Depot oder das Konto auflösen.
Eine eigene EC- oder Kreditkarte kann er mit der Vollmacht nicht beantragen, da damit ein extrem hohes Kreditrisikoverbunden ist.
Kreditverträge kann der Bevollmächtigte im Namen des Kontoinhabers auch nicht abschließen.
Der Kontoinhaber kann jeder Zeit die erteilte Vollmacht wiederrufen.
Bei Tod erlischt die Vollmacht nicht, sondern bleibt für den Bevollmächtigten bis zu einem eventuellen Wiederruf durch die Erben in Kraft.
Es ist daher besonders wichtig, Vollmachten nur an vertrauenswürdige Personen zu übertragen.
Grundsätzlich kann der Bevollmächtigte jederzeit von seiner Vollmacht Gebrauch machen. Der Kontoinhaber trägt das volle Risiko bei einem Vollmachtsmissbrauch.
Die Bank ist nicht verpflichtet das Handeln des/der Bevollmächtigten zu überprüfen, ob die getätigten Rechtsgeschäfte gemäß einer eventuellen Weisung des Kontoinhabers, auf bestimmte Bereiche beschränkt sind.

