Was ist eine Generalvollmacht?
Eine Generalvollmacht bevollmächtigt eine oder mehrere Personen, die vollmachtgebende Person in allen Angelegenheiten zu vertreten, ohne dass dabei auf einzelne Befugnisse oder Aufgaben eingegangen werden muss.
Die Vorraussetzung ist das vollste Vertrauen an die bevollmächtigte Person / Personen.
Es empfiehlt sich einzelne Aufgaben, die übernommen werden sollen, genauestens aufzuführen. Eine Generalvollmacht gilt für alle Lebensbereiche.
Die bevollmächtigte Person, die das Original der Vollmacht in Händen hält, ist sofort und jederzeit handlungsfähig.
Eine Beratung und Beurkundung durch einen Notar ist nicht notwendig, wird jedoch empfohlen.
Wichtig ist auch, dass die Generalvollmacht nicht die Vorsorgevollmacht ersetzt, denn in ihr werden nicht die gesundheitlichen Belange geregelt, also die Dinge, die im vortgeschrittenen Alter zunehmende Bedeutung erlangen.

