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Betreuungslexikon
Ehepartner sollten sich gegenseitig eine Bankvollmacht erteilen
Bei Tod des Ehepartners sollte dem Hinterbliebenen eine Bankvollmacht vorliegen.
Eine Bankvollmacht erlischt nicht nach dem Tod und somit hat der Hinterbliebene sofort Zugriff auf die Bankverbidung und kann Verbindlichkeiten, die mit dem Tod zusammenhängen direkt begleichen.
Zum Beispiel: Beerdigungskosten, Miete der Wohnung, sonst. laufende Kosten.

