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Betreuungslexikon
Was ist eine Betreuungsbehörde?
Die Betreuungsbehörde ist bei den Kreisverwaltungen oder kreisfreien Städten angesiedelt und für die Regelung von Betreuungsangelegenheiten zuständig.
Ihre Aufgaben sind:
- Beratung und Unterstützung von Betreuern; Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung von Betreuern, die sog. Querschnittsaufgaben
- Vormundschaftsgerichtshilfe: Sachverhaltsermittlung für das Gericht, Benennung von Betreuern gegenüber dem Gericht, Beschwerderechte gegen Gerichtsentscheidungen, Vorführungsaufgaben
- Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Führung von Betreuungen und auch Verfahrenspflegschaften durch Mitarbeiter der Betreuungsbehörde (Behördenbetreuer)

