Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
Eine Betreuungsverfügung ist ein Papier, auf dem Sie mitteilen, dass Sie einen Betreuer haben möchten, falls Sie Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können. Dann wird das Vormundschaftsgericht bei Bedarf einen Betreuer bestimmen. Mit der Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer aus Ihrer Familie oder aus Ihrem Bekanntenkreis Ihr Betreuer werden soll, oder wer es auf gar keinen Fall werden soll. Mit einer Betreuungsverfügung richten Sie sich also an das Betreuungsgericht.
Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, mit der Sie einer Vertrauensperson die Vollmacht geben bestimmte Rechtsgeschäfte für Sie zu tätigen.(z.B. über Ihre Konten zu verfügen oder ihren Aufenthaltsort zu bestimmen ,wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind). Die Vorsorgevollmacht ist die Alternative zur Betreuung. Wer eine Vorsorgevollmacht hat, bekommt keinen Betreuer. Das Betreuungsgericht ist hierbei nicht beteiligt.

