Donnerstag, den 11. Februar 2010 um 20:27 Uhr | Geschrieben von: Michael Skule Langbehn | |
Das Testament wird auch "Letzter Wille" genannt. Es ist die letzte rechtsgeschäftliche Verfügung eines Erblassers über das Schicksal seines Vermögens nach dem Tod.
Es gilt die Testierfreiheit, das bedeutet, jeder darf darüber verfügen, wer sein Vermögen nach dem Tod erhalten soll.
Sonntag, den 14. Februar 2010 um 19:03 Uhr | Geschrieben von: Michael Skule Langbehn | |
Das gemeinschftliche Testament wird auch im Volksmund "Ehegattentestament" genannt.
Grundsätzlich kann ein Testament nur durch den Erblasser selbst errichtet werden. Ehegatten und Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können ein gemeinschaftliches Testament errichten.
Testament ist bei unterzeichnetem Umschlag unwirksam!
Donnerstag, den 11. Februar 2010 um 22:13 Uhr | Geschrieben von: Michael Skule Langbehn | |
Ein Testament ist unwirksam, wenn es nicht unterschrieben ist. Das gilt auch, wenn es sich in einem Briefumschlag befindet, der vom Erblasser mit dem Vermerk „Testament“ unterschrieben wurde.
Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) wies darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften das eigenhändige Testament vom Erblasser unterschrieben werden muss, da es andernfalls unwirksam ist.