66. Deutsche Juristentag 20. September 2006
Der 66. Deutsche Juristentag hat sich am 20. September 2006 mit großer Mehrheit für eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe und der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen ausgesprochen.
Das bedeutet, dass Behandlungsabbrüche und das Unterlassen lebenserhaltender Maßnahmen auch schon vor der Sterbephase rechtlich erlaubt sein sollen.
Im Strafgesetzbuch soll ausdrücklich klar gestellt werden, dass sich Ärzte in solchen Fällen nicht strafbar machen.
Hierzu hat sich unverzüglich eine kontroverse Debatte in der Öffentlichkeit ergeben.
Im Frühjahr 2007 wurden im Bundestag zwei fraktionsübergreifende Gruppenanträge eingereicht, die sich darin unterscheiden dass der Antrag von Bosbach, Röspel, Winkler, Fricke et al. im Gegensatz zu dem anderen Antrag keine Verbindlichkeit der Patientenverfügung für den Fall vorsieht, dass die Befolgung der Patientenverfügung zum Tod führen würde, obwohl die Erkrankung noch keinen unumkehrbaren tödlichen Verlauf genommen hat.

