Gesetzentwicklung Patientenverfügung
Der Bundestag hat sich am 29. März 2007 in Vorbereitung einer gesetzlichen Neuregelung mit der Patientenverfügung befasst.
Hierzu wurden mehrere Gesetzesentwürfe aus den Reihen des Bundestags vorgelegt, die eine unterschiedliche Reichweite beinhalten.
Ausgehend von dieser Beratung brachten am 6. März 2008 die Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Jerzy Montag (Grüne) und Luc Jochimsen (Die Linke) einen Gruppenantrag in den Deutschen Bundestag ein (Drucksache 16/8442).
Ziel des Gesetzentwurfs von insgesamt 209 Abgeordneten aus vier Fraktionen ist es, dass die Verfügung immer und in jeder Krankheitsphase gesetzlich verbindlich sein soll, sofern die Patienten sich nicht anders äußern.
Diese hätten, nach einer Formulierung Stünkers, ein „verfassungsrechtlich verbrieftes Recht, dass ihr Wille beachtet wird“.
Die erste Beratung zu diesem Antrag, in deren Ergebnis der Gesetzentwurf an die Ausschüsse Recht, Finanzen, Familie und Gesundheit überwiesen worden ist, gab es am 26. Juni 2008.
Kritik kam aus den Reihen der Union, die die Gefahr von Irrtümern als zu groß ansieht.
Einen weiteren fraktionsübergreifenden Antrag hat am 21. Oktober 2008 eine Gruppe um die Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU), René Röspel (SPD), Katrin Göring-Eckardt (Grüne) und Otto Fricke (FDP) vorgestellt.
Dieser Gesetzentwurf räumt einer vorausgehenden Beratung einen hohen Stellenwert ein. Er beinhaltet unter anderem, dass eine nach Belehrung über rechtliche Wirkungen und Widerrufsmöglichkeiten zur Niederschrift vor einem Notar errichtete Patientenverfügung vom Betreuer durchzusetzen ist, wenn diese nicht älter als fünf Jahre ist.
Bosbach rechnet mit der Verabschiedung eines Gesetzes bis Ostern 2009.

