Donnerstag, den 11. Februar 2010 um 20:27 Uhr | Geschrieben von: Michael Skule Langbehn | |
Das Testament wird auch "Letzter Wille" genannt. Es ist die letzte rechtsgeschäftliche Verfügung eines Erblassers über das Schicksal seines Vermögens nach dem Tod.
Es gilt die Testierfreiheit, das bedeutet, jeder darf darüber verfügen, wer sein Vermögen nach dem Tod erhalten soll.
Sonntag, den 14. Februar 2010 um 19:03 Uhr | Geschrieben von: Michael Skule Langbehn | |
Das gemeinschftliche Testament wird auch im Volksmund "Ehegattentestament" genannt.
Grundsätzlich kann ein Testament nur durch den Erblasser selbst errichtet werden. Ehegatten und Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können ein gemeinschaftliches Testament errichten.
Donnerstag, den 11. Februar 2010 um 21:54 Uhr | Geschrieben von: Michael Skule Langbehn | |
Ein formwirksames Testament kann auch dadurch hergestellt werden, dass der Testierende die Fotokopie eines von ihm selbst geschriebenen Textes eigenhändig ergänzt.
Mit dieser Entscheidung hob das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe ein erstinstanzliches Urteil auf, mit dem ein Testament für unwirksam erklärt worden war.