Fotokopie kann als Testament angesehen werden!
Ein formwirksames Testament kann auch dadurch hergestellt werden, dass der Testierende die Fotokopie eines von ihm selbst geschriebenen Textes eigenhändig ergänzt.
Mit dieser Entscheidung hob das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe ein erstinstanzliches Urteil auf, mit dem ein Testament für unwirksam erklärt worden war.
Darin hatte die Erblasserin den vorlängererZeit von ihr handschriftlich niedergelegten Satz "Hiermit hinterlasse ich mein Vermögen" fotokopiert.
Auf der Kopie hatte sie den Satz handschriftlich durch Datum, den Namen der Bedachten und ihrer Unterschrift ergänzt.
Nach Ansicht des OLG musste das Testament nicht in einer einheitlichen Handlung errichtet werden. Es war nur erforderlich, dass die einzelnen Bestandteile von der Erblasserin stammten und in ihrer Gesamtheit als einheitliche Erklärung gewollt waren.
Weiterhin musste diese einheitliche Erklärung durch die Unterschrift der Erblasserin gedeckt sein. Diese konnte damit das früher Geschriebene auch in der Weise zu einem Testament ergänzen, dass die Ergänzung nicht auf dem Original, sondern auf einer Kopie der früheren unvollständigen Erklärung geschah.
(OLG Karlsruhe, 14 Wx 114/01)

